Die neue Produktsicherheits-verordnung im B2B
Die neue Produktsicherheits-verordnung im B2B. So retten B2B-Händler sich vor dem Chaos.
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Das Besondere: Die Regelungen betreffen nicht nur den B2C-Markt, sondern auch B2B, sobald ein Verbraucher auch nur theoretisch Zugriff auf die Produkte hat.
Viele unserer Kunden haben uns gefragt, wie sie diese neuen Anforderungen effizient abwickeln können. Die gute Antwort ist: Die meisten unserer bestehenden Shops können schon genutzt werden. Dafür müssen wir diese nur als Kunden-Portal weiterdenken.
Schauen wir uns die wesentlichen drei Punkte an und wie ein Kunden-Portal helfen kann:
1. Kennzeichnungspflichten umsetzen:
Pflicht: Produktinfos wie Name, Adresse und Warnhinweise müssen klar und in der Landessprache verfügbar sein.
Shop-Lösung: Das ist ein No-Brainer. Alle Daten sind oft schon zentral gepflegt und können wir automatisch für verschiedene Länder und Kanäle bereitstellen.
2. Verantwortliche Person benennen:
Pflicht: Hersteller ohne EU-Sitz müssen eine verantwortliche Person in der EU benennen.
Shop-Lösung: Wer kein ERP oder PIM nutzt, kann auch eine Shop-Lösung um diese Informationen sehr einfach erweitern.
3. Rückverfolgbarkeit sicherstellen:
Pflicht: Eindeutige Kennzeichnung mit Serien- oder Chargennummern ist notwendig.
Shop-Lösung: Seriennummern und Chargen automatisch erfassen und mit Bestellungen verknüpfen. Diese Anforderungen kennen wir bereits von biozertifizierten Lebensmittel-Herstellern und Arzneimittel-Herstellern. Auch hier kann ein Shop in Form eines Kundenportals sehr einfach helfen.
Fazit: Ein Kundenportal unterstützt bei der Verwaltung, Nachverfolgbarkeit und Dokumentation. Aber bei Aufgaben wie physischen Kennzeichnungen, rechtlichen Entscheidungen und Qualitätsprüfungen bleibt Händlern die manuelle Arbeit nicht erspart. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.