Sanktionslisten im B2B: Steht ihr auch schon mit einem Bein im Knast?

DAS WAR DER SHOPBETREIBERTAG 2020!

Große offene Eingangshalle voll mit Menschen
Foto von David Nicolai (Unsplash)
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Sanktionslisten im B2B: Steht ihr auch schon mit einem Bein im Knast?

Thema heute: Die Sanktionslistenprüfung. Klingt trocken? Ist es auch! Aber ebenfalls wichtig. 

 

Sanktionslisten dienen als Instrument der internationalen Gemeinschaft, um auf Verstöße gegen Menschenrechte und Ähnliches zu reagieren. Ziel ist es zu verhindern, dass Geld oder Ware z.B. an Terroristen, Autokraten etc. geht. Die Elektronik einer modernen Waschmaschine könnte z.B. im Iran schon wieder dem Atomprogramm helfen.

 

Aber was bedeutet das für B2B-Onlineshops? Für B2B-Shops ist die Kenntnis und Beachtung dieser Listen wichtig, um sicherzustellen, dass sie keine Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Parteien unterhalten. Es geht um Compliance und um das Vermeiden saftiger Strafen. Wer nicht prüft, riskiert nicht nur Geldbußen, sondern sogar Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafen ist abhängig von vielen unterschiedlichen Faktoren und wir sind definitiv nicht qualifiziert, hier eine Rechtsberatung zu geben.

 

Aber welche Listen sind für uns in Deutschland überhaupt relevant? Hier ist eine kurze Liste der Top 7, die für euer B2B Unternehmen relevant sein könnten:

 

– Die UN-Sanktionsliste -> Basisliste der UN

– Die BAFA-Sanktionsliste -> Sanktionsliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

– Die EU_CFSP-Liste -> Konsolidierte Liste der EU zu finanziellen Sanktionen

– Die US_SDN-Liste -> Specially Designated Nationals And Blocked Persons List der USA

– Die GB_HMT-Liste -> Konsolidierte Liste finanzieller Sanktionsziele im Vereinigten Königreich

– Die CH_SECO-Liste -> Konsolidierte Liste der Schweiz

– Die EU_RUSK -> Russland-Embargo für den Kapitalmarkt

 

Es ist wichtig, im Einzelfall zu prüfen, welche Listen gelten, da das Thema sehr komplex ist, es noch viel mehr Listen gibt und die geopolitische Lage sich schnell ändern kann. 

 

Aber egal welche Listen ein Unternehmen betreffen, ein manueller Abgleich ist praktisch unmöglich – die Listen sind zu groß und ändern sich zu oft. Hier kommen spezialisierte Softwarelösungen ins Spiel, die diesen Prozess automatisieren.

 

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele B2B-Unternehmen unterschiedliche Ansätze verfolgen. Einige integrieren die Prüfungen direkt in ihren Onlineshop, andere über ihr ERP-System. Es gibt nicht den einen Weg, aber wichtig ist, dass ihr einen Weg findet, der für euer Unternehmen funktioniert.

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